Kanton Thurgau, Flat Rate Tax
Am 27. September stimmt die Thurgauer Bevölkerung über die Steuergesetzrevision 2010 ab. Diese Steuergesetzrevision enthält viele Anpassungen; zentraler und oft diskutierter Punkt ist jedoch die Einführung des proportionalen Steuersatzes.
Eine echte Flat Rat Tax bewirkt, dass für sämtliche Einkommen vom ersten Franken an die gleiche Steuerbelastung anfällt und keine Steuerprogression mehr besteht. Beim Thurgauer Modell sind jedoch weiterhin sehr wesentliche Sozialabzüge möglich, was dazu führt, dass auch künftig eine Steuerprogression bestehen bleibt.
Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Flat Rate Tax im Vergleich zur aktuellen Steuerbelastung werden in folgenden Link "Flat Rate Tax" anhand von unterschiedlichen Nettoeinkommen aufgezeigt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Pascal Strässle gerne zur Verfügung.
