17-11-2010 - Von: Marc Rütsche

Merkblatt zum Kapitaleinlageprinzip

Durch die rechtzeitige Abklärung offener Kapitaleinlagen können Steuerpflichtige das Risiko einer Steuerbelastung auf deren Rückzahlung ausschliessen. Ab dem 1. Januar 2011 kann die Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven steuerfrei erfolgen - wie bis anhin die Rückzahlung von Grund- und Stammkapital. Unser Mitarbeiter Marc Rütsche hat dazu ein Merkblatt erstellt.