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01-02-2010 - Von: Michael Hösli

Neues MWST-Gesetz: Chance für Holdinggesellschaften

Holdinggesellschaften und andere Halter von Beteiligungen können sich neu der MWST-Pflicht unterstellen, da sie eine "unternehmerische Tätigkeit" ausüben. Das Merkblatt der Provida beschreibt diesen Sachverhalt in Kürze.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Herren Michael Arndt, Michael Thomssen oder Michael Hösli gerne zur Verfügung.