GwG
Dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen nicht nur Banken und Effektenhändler. Auch Anwälte, Treuhänder, Vermögensverwalter, Hoteliers, Rohwarenhändler, Wechselstuben, Finanz- und andere Unternehmungen können sich als sogenannte Finanzintermediäre qualifizieren, nämlich dann, wenn sie berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, solche anzulegen oder zu übertragen.
Finanzintermediäre müssen sich einer sogenannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen oder sich als direkt unterstellter Finanzintermediär (DUFI) bei der Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA) registrieren lassen. Oft sind sich Unternehmen gar nicht bewusst, dass sie GwG-relevante Geschäfte tätigen. Wer ohne Bewilligung tätig ist, riskiert neben strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Reputationsschaden. Als zugelassene GwG-Prüfgesellschaft sind wir in der Lage, folgende Dienstleistungen anzubieten:
- Abklärung, ob Kriterien für eine Qualifizierung als Finanzintermediär erfüllt sind
- Mithilfe
- beim Anschluss als DUFI oder an eine SRO
- bei der Erstellung der Weisungen und Formulare
- im Aufbau der Dossierstruktur
- bei der Ausbildung der involvierten Mitarbeiter - Unterstützung beim Aufbau der notwendigen GwG-Organisation
- Prüfung als zugelassene GwG-Prüfgesellschaft der FINMA oder einer anderen SRO.
