25. juillet 2020

Sanierungsmassnahmen und ihre steuerliche Behandlung

Bild_Lohnwesen

Allenfalls haben Unternehmen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2020 bereits kurzfristige Massnahmen ergriffen (Rangrücktritt) und planen nun eine nachhaltige Sanierung. Im Zusammenhang mit solchen Sanierungen gibt es aus Steuersicht einige willkommene Erleichterungen, aber auch einige Stolpersteine, die in der Folge aufgezeigt werden.

Handelsrechtliche Grundlagen
Eine der Kernaufgaben des Verwaltungsrats einer AG ist in Art. 725 Obligationenrecht geregelt: Zeigt die letzte Jahresbilanz, dass die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven nicht mehr gedeckt ist, so beruft der Verwaltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung ein und beantragt Sanierungsmassnahmen. Ein solcher «hälftiger Kapitalverlust» ist nachfolgend grafisch dargestellt.

Besteht eine begründete Besorgnis einer Überschuldung, d.h. der Verlustvortrag übersteigt das Aktienkapital und die gesetzlichen Reserven, bestehen noch weitergehende Pflichten für den Verwaltungsrat, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird. Mögliche Sanierungsmassnahmen der Aktionäre werden nachfolgend aus steuerlicher Sicht analysiert.

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Sanierungsmassnahmen_Steuern.pdf