28. Februar 2023

Individualbesteuerung – quo vadis

Die steuerliche Heiratsstrafe ist in der Schweizer Steuerlandschaft ein leidiges Thema. Aktuell bestehen zwei politische Projekte, welche die Heiratsstrafe abschaffen möchten. Der nachfolgende Artikel liefert einen Überblick zu diesem Thema.

Individualbesteuerung

Das steuerliche Grundproblem
Wir starten mit einem Beispiel aus dem Steueralltag. Max Muster und Maria Müller haben im Herbst 2022 geheiratet und sind überglücklich. Kurz nach der schönen Hochzeit folgen angepasste provisorische Steuerrechnungen 2022, welche das Eheglück der beiden trüben. Nachfolgend die Details dazu: Das Problem von Max Muster und Maria Müller liegt in der Steuerprogression. Je mehr man verdient, desto höher ist der Einkommenssteuersatz. Jemand, der 20’000 Franken verdient, zahlt nicht nur absolut (in Franken) weniger Steuern, sondern auch relativ (in %) weniger, als jemand, der 200'000 Franken verdient. Wenn nun beide Ehepartner im vorliegenden Beispiel je 100’000 Franken verdienen, dann werden diese beiden Einkommen im aktuellen Steuersystem der gemeinsamen Ehegattenbesteuerung addiert zu 200'000 Franken und damit zum höheren Steuersatz besteuert. Deswegen spricht man von der steuerlichen Heiratsstrafe.

Sowohl auf kantonaler Ebene als auch auf Bundesebene werden Ehepartner aktuell bereits steuerlich entlastet, um die negativen Wirkungen der Heiratsstrafe zu reduzieren. 
Die steuerlichen Entlastungen sind vielfältig: a) separate Tarife mit einer flacheren Progression; b) Divisoren beim satzbestimmenden Einkommen, womit das satzbestimmende Einkommen deutlich tiefer liegt als das steuerbare Einkommen; c) Zusatzabzüge wie bspw. der Zweiverdiener-Abzug. Das Zahlenbeispiel mit effektiven Steuerbelastungen für das Jahr 2022 soll aber aufzeigen, dass die steuerliche Heiratsstrafe trotz der erwähnten Massnahmen nach wie vor existiert. Jedoch gilt die Heiratsstrafe nicht für alle Ehepaare. Bei Ehepaaren, wo der eine Partner kein und nur ein geringes Einkommen erzielt, wirkt sich die Heirat positiv auf die gemeinsame Steuerbelastung aus. Die Heiratsstrafe ist dort am grössten, wo beide Partner ein hohes Einkommen erzielen.

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