08. Juli 2026

Keine Steuererhöhungen bei Kapitalbezügen aus der 2. Säule und Säule 3a

Das Parlament hat die geplante höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (Säule 3a) verworfen. Damit bleiben die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen erhalten – ein wichtiges Zeichen für Stabilität und Planungssicherheit bei der Altersvorsorge.
 

Bild Sparschwein

Positive Nachrichten für Vorsorgesparerinnen und Vorsorgesparer: Die vorgesehene Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a wird nicht umgesetzt. National- und Ständerat haben beschlossen, die entsprechende Massnahme aus dem Entlastungspaket 2027 (EP27) zu streichen. Somit bleibt die bisherige Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Altersvorsorge unverändert.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung hätte vor allem grössere Kapitalbezüge stärker belastet. Damit sollten zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt und die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Renten- und Kapitalbezügen reduziert werden. Der Vorschlag wurde jedoch kontrovers diskutiert, da er für viele Menschen die langfristige Vorsorge- und Pensionierungsplanung erschwert hätte.

Mit dem Entscheid des Parlaments bleibt die Attraktivität der beruflichen und privaten Vorsorge bestehen. Für Personen, die ihre Pensionierung bereits vorbereitet haben oder in den nächsten Jahren einen Kapitalbezug planen, schafft der Beschluss vor allem eines: Verlässlichkeit. Die geltenden steuerlichen Regelungen behalten ihre Gültigkeit und bieten weiterhin eine solide Grundlage für die finanzielle Planung im Alter.

Aus Sicht vieler Fachpersonen ist der Entscheid ein positives Signal für das Schweizer Vorsorgesystem. Er unterstreicht die Bedeutung von stabilen Rahmenbedingungen und stärkt das Vertrauen in die langfristige Vorsorgeplanung. Einzahlungen in die Pensionskasse und die Säule 3a bleiben damit auch künftig ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Vermögens- und Steuerstrategie.

Rahel Leemann, dipl. Steuerexpertin, und weitere Provida-Steuerfachleute beraten Sie bei Fragen zur Altersvorsorge und deren steuerlichen Optimierung gerne persönlich.