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15. September 2026
Kinderdrittbetreuungskosten: Bundesgericht erweitert den steuerlichen Abzug
Das Bundesgericht hat mit einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass abzugsfähige Kinderdrittbetreuungskosten nicht auf Krippen, Horte oder klassische Tagesstrukturen beschränkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für betreute Feriencamps oder Kursangebote während schulfreier Zeiten steuerlich abzugsfähig sein.
Lesen Sie den kompletten Fachartikel über den Bundesgerichtsentscheid zur Erweiterung des steuerlichen Abzugs für Kinderdrittbetreuung von Steuerexpertin Susanne Stark als PDF-Datei. Sie steht Ihnen für individuelle Fragen oder eine Beratung gerne zur Verfügung.
Bildquelle: Bild wurde mit KI erzeugt (GPT Image 2)