Fachartikel: TaxObserver
Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens per 1. Januar 2021
Die Gesetzgebung zur Quellenbesteuerung wurde weitgehend überarbeitet und harmonisiert. Die Revision tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Das Kreisschreiben Nr. 45 vom 12. Juni 2019 regelt diverse Details zur Förderung einer schweizweit möglichst einheitlichen Umsetzung der Quellensteuerreform. Als Arbeitgeber müssen Sie die neuen Gesetzesgrundlagen richtig umsetzen. Die wichtigsten Änderungen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst.
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