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06. May 2026
Rückstellungen für Grossrenovationen und Einlagen in den Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum
Bei der steuerlichen Akzeptanz von Rückstellungen für Grossrenovationen bei Geschäftsliegenschaften sowie bei Einlagen in Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum haben sich in jüngster Zeit steuerlich relevante Änderungen ergeben, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Lesen Sie den kompletten Fachartikel über Rückstellungen für Grossrenovationen und Einlagen in Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum von Steuerexperte Benjamin Trunz als PDF-Datei. Er steht Ihnen für individuelle Fragen oder eine Beratung gerne zur Verfügung.